Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Workshops, Webinare, Coaching und individuelle Begleitung.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen von Do It Better Consulting, Inhaber Jan Keiter, Hauptstraße 13, 47877 Willich (nachfolgend „wir“ oder „uns“).
(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Buchung erklären Sie, dass Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(4) Individuelle Vereinbarungen in einem schriftlichen Angebot oder einer Auftragsbestätigung gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Unsere Leistungen
(1) Wir erbringen Trainings-, Beratungs- und Coachingleistungen im Bereich Vertrieb und Unternehmensführung. Unser Angebot umfasst:
- Offene Workshops mit festen Terminen, fester Teilnahmegebühr und begrenzter Platzzahl,
- kostenlose Live-Webinare im Internet,
- Inhouse-Workshops in den Räumen des Auftraggebers,
- individuelle Begleitung von Unternehmen über mehrere Monate, in der Regel mit mehreren Coaches,
- Einzelcoaching für Unternehmer und Führungskräfte.
(2) Der konkrete Umfang, die Inhalte, die Dauer und der Ort ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(3) Wir sind berechtigt, die Leistung durch qualifizierte Trainer und Coaches unseres Verbundes erbringen zu lassen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person besteht nur, wenn diese ausdrücklich und namentlich vereinbart wurde.
(4) Inhalte, Ablauf und Methodik können wir anpassen, solange der vereinbarte Zweck und das inhaltliche Niveau erhalten bleiben. Das gilt insbesondere, wenn der Verlauf einer Veranstaltung eine Anpassung an die Teilnehmergruppe sinnvoll macht.
§ 3 Art der Leistung: Dienstvertrag, kein Erfolg
(1) Alle Verträge über Training, Beratung, Coaching und Begleitung sind Dienstverträge im Sinne des § 611 BGB. Wir schulden die fachgerechte, sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistung nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem aktuellen Stand unserer fachlichen Erkenntnis. Wir schulden keinen Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts.
(2) Nicht geschuldet ist insbesondere:
- ein bestimmter Umsatz, Gewinn, Deckungsbeitrag oder eine bestimmte Abschlussquote,
- eine bestimmte Zahl an Neukunden, Terminen oder Anfragen,
- der Abschluss eines konkreten Geschäfts, auch wenn die Verkaufssituation im Rahmen der Zusammenarbeit gemeinsam vorbereitet oder begleitet wurde,
- ein bestimmter Lernfortschritt einzelner Teilnehmer,
- die Übernahme, Einführung oder dauerhafte Anwendung der vermittelten Methoden im Unternehmen des Auftraggebers.
(3) Der wirtschaftliche Nutzen unserer Leistung hängt maßgeblich davon ab, ob und wie der Auftraggeber und seine Mitarbeiter die vermittelten Inhalte anwenden. Diese Anwendung findet außerhalb unseres Einflussbereichs statt. Sie liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers, ebenso wie die unternehmerischen Entscheidungen, die er auf Grundlage unserer Empfehlungen trifft.
(4) Begleiten wir Verkaufs-, Verhandlungs- oder Führungssituationen unmittelbar, etwa in gemeinsamen Kundenterminen oder in der Praxisphase eines Projekts, gilt: Die Entscheidung eines Kunden, Mitarbeiters oder Dritten liegt außerhalb unseres Einflussbereichs. Ein nicht zustande gekommener Abschluss, ein verlorener Auftrag oder ein entgangener Umsatz begründet keinen Anspruch gegen uns.
(5) Unsere Leistungen ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung im Sinne der jeweiligen Berufsgesetze und keine medizinische oder therapeutische Behandlung. Für Fragen dieser Art ist eine dafür zugelassene Fachperson hinzuzuziehen.
§ 4 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Darstellung unserer Angebote auf der Website ist kein bindendes Vertragsangebot, sondern eine Aufforderung zur Buchung.
(2) Bei offenen Workshops geben Sie mit dem Absenden des Buchungsformulars ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit unserer Buchungsbestätigung in Textform zustande, spätestens aber mit der Bereitstellung der Leistung.
(3) Bei Inhouse-Workshops, individueller Begleitung und Einzelcoaching kommt der Vertrag durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Gegenzeichnung unseres Angebots zustande.
(4) Bei kostenlosen Webinaren kommt mit der Anmeldebestätigung kein entgeltlicher Vertrag zustande. Es gilt § 10.
(5) Plätze in offenen Workshops sind begrenzt. Buchungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
§ 5 Preise
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website genannten Preise beziehungsweise die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die auf der Website ausgewiesenen Preise gelten ausschließlich für die dort beschriebenen offenen Workshops in der jeweils angebotenen Form.
(3) Für Inhouse-Workshops, individuelle Begleitung und Einzelcoaching gelten die auf der Website ausgewiesenen Preise nicht. Diese Leistungen werden auf den Einzelfall zugeschnitten und gesondert kalkuliert; maßgeblich ist allein das jeweilige Angebot.
(4) Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten unserer Trainer sind in den Preisen für Inhouse-Leistungen und individuelle Begleitung nur enthalten, wenn das Angebot dies ausdrücklich vorsieht. Andernfalls berechnen wir sie zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand.
(5) Verpflegung, Anreise und Unterbringung der Teilnehmer bei offenen Workshops sind nicht im Preis enthalten, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
§ 6 Zahlung, Vorkasse und Platzreservierung
(1) Die Teilnahmegebühr für offene Workshops ist im Voraus zu zahlen. Das ist bei Trainings- und Coachingleistungen üblich: Wir halten Platz, Termin, Trainer und Räume für Sie frei und gehen damit in Vorleistung, bevor die Leistung erbracht wird.
(2) Zur Zahlung stehen zur Verfügung:
- Sofortzahlung über unseren Zahlungsdienstleister bei der Buchung,
- Kauf auf Rechnung, sofern für die jeweilige Veranstaltung angeboten. Die Rechnung ist innerhalb des auf ihr genannten Zahlungsziels zu begleichen, in jedem Fall aber vollständig vor Beginn der Veranstaltung.
(3) Der gebuchte Platz wird zunächst befristet reserviert. Verbindlich reserviert ist er mit dem vollständigen Zahlungseingang. Geht die Zahlung nicht innerhalb der bei der Buchung genannten Frist ein, können wir die Reservierung aufheben und den Platz anderweitig vergeben. Über den Ablauf der Frist informieren wir vorher in Textform.
(4) Für Inhouse-Workshops, individuelle Begleitung und Einzelcoaching gilt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist: 50 Prozent der Nettovergütung sind mit der Auftragsbestätigung fällig, der Restbetrag jeweils nach Abschluss des vereinbarten Abschnitts, spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung. Bei mehrmonatiger Begleitung rechnen wir monatlich im Voraus ab, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(5) Zahlungen erfolgen ohne Abzug. Ein Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(6) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Solange eine fällige Zahlung offen ist, können wir die Erbringung weiterer Leistungen zurückstellen.
(7) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 7 Rücktritt, Umbuchung und Nichtteilnahme
(1) Rücktritte, Umbuchungen und die Benennung von Ersatzteilnehmern bedürfen der Textform, zum Beispiel per E-Mail an digital@doitbetter.consulting. Maßgeblich für die Fristen ist der Zugang der Erklärung bei uns.
(2) Bis einschließlich acht Tage vor Beginn der Veranstaltung können Sie kostenfrei zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge erstatten wir in diesem Fall vollständig. Wir behalten nichts ein und berechnen keine Bearbeitungsgebühr.
(3) Ab sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung ist die Buchung verbindlich. Bei einem Rücktritt ab diesem Zeitpunkt sowie bei Nichtteilnahme ohne Rücktrittserklärung berechnen wir eine Pauschale von 90 Prozent der Teilnahmegebühr. Der Abschlag von 10 Prozent berücksichtigt die Aufwendungen, die wir durch Ihre Abwesenheit sparen, etwa Verpflegung und Arbeitsmaterial. Hintergrund der Frist: Der Platz ist ab diesem Zeitpunkt fest für Sie reserviert, und die Veranstaltung ist auf die feststehende Teilnehmerzahl hin geplant und disponiert; ein kurzfristig frei werdender Platz lässt sich erfahrungsgemäß nicht mehr besetzen.
(4) Ersatzteilnehmer sind jederzeit möglich. Sie können bis zum Beginn der Veranstaltung kostenfrei eine andere Person benennen, die an Ihrer Stelle teilnimmt. Dafür genügt eine Mitteilung in Textform mit Name und E-Mail-Adresse der Ersatzperson. Damit bleibt der von Ihnen bezahlte Platz in jedem Fall nutzbar.
(5) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall schuldet er nur den nachgewiesenen geringeren Betrag. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(6) Für Inhouse-Workshops, individuelle Begleitung und Einzelcoaching gilt bei Absage eines fest vereinbarten Termins durch den Auftraggeber folgende Staffel, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist:
- bis 29 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei,
- 28 bis 15 Kalendertage vor dem Termin: 50 Prozent der auf diesen Termin entfallenden Nettovergütung,
- 14 bis 8 Kalendertage vor dem Termin: 75 Prozent,
- ab 7 Kalendertagen vor dem Termin sowie bei Nichtwahrnehmung: 90 Prozent.
Die Sätze berücksichtigen die durch die Absage ersparten Aufwendungen. Absatz 5 gilt entsprechend. Auf Wunsch bemühen wir uns vorrangig um einen Ersatztermin, statt die Pauschale zu berechnen; ein Anspruch darauf besteht nicht.
(7) Gesetzliche Kündigungsrechte beider Seiten bleiben unberührt. Das gilt insbesondere für das Recht zur Kündigung von Dienstverhältnissen, die ein besonderes Vertrauen voraussetzen (§ 627 BGB); in diesem Fall wird die bis zur Kündigung erbrachte Leistung vergütet.
§ 8 Kulanz in Härtefällen
(1) Wenn Sie einen Termin aus einem schwerwiegenden, von Ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht wahrnehmen können, können Sie uns das mitteilen. Wir prüfen dann, ob wir Ihnen entgegenkommen.
(2) Ein Entgegenkommen besteht darin, dass Sie den Termin bei einer späteren Veranstaltung desselben Formats nachholen. Eine Erstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr ist damit nicht verbunden, ebenso wenig eine Verrechnung über den ursprünglich vereinbarten Preis hinaus.
(2a) Ein Ersatztermin kommt in Betracht, wenn Sie ihn innerhalb von 14 Tagen nach dem versäumten Termin in Textform anfragen, innerhalb von zwölf Monaten eine vergleichbare Veranstaltung stattfindet und dort ein Platz frei ist.
(3) Als schwerwiegende Gründe kommen insbesondere in Betracht: eigene Erkrankung mit Arbeitsunfähigkeit, Unfall, ein Trauerfall im engen Familienkreis oder ein vergleichbares unvorhergesehenes Ereignis. Nicht darunter fallen insbesondere geänderte Planungen, Terminüberschneidungen, betriebliche Auslastung, Reiseprobleme, für die wir nicht verantwortlich sind, oder eine geänderte Einschätzung des Nutzens der Veranstaltung.
(4) Wir können einen geeigneten Nachweis verlangen, etwa eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der Nachweis ist unaufgefordert beizufügen, wenn er vorliegt.
(5) Die Entscheidung über ein Entgegenkommen treffen wir im Einzelfall nach billigem Ermessen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Ein einmal gewährtes Entgegenkommen begründet keinen Anspruch für weitere Fälle. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers, insbesondere bei Unmöglichkeit der Leistung oder bei von uns zu vertretenden Umständen, bleiben davon unberührt.
(6) Bitte richten Sie Ihre Anfrage in Textform an digital@doitbetter.consulting. Wir antworten in angemessener Frist.
§ 9 Absage oder Verlegung durch uns
(1) Wir können eine Veranstaltung absagen oder verlegen, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ein Trainer unvorhersehbar ausfällt oder höhere Gewalt oder ein anderer von uns nicht zu vertretender Umstand die Durchführung unmöglich oder unzumutbar macht.
(2) Wir informieren in diesem Fall unverzüglich in Textform und bieten, soweit möglich, einen Ersatztermin an. Nehmen Sie den Ersatztermin nicht an oder gibt es keinen, erstatten wir bereits gezahlte Beträge vollständig.
(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Arbeitsausfallkosten, bestehen nicht, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft oder § 13 Absatz 1 etwas anderes vorsieht.
(4) Muss eine Präsenzveranstaltung aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund entfallen, können wir sie stattdessen in einem gleichwertigen Onlineformat durchführen. Der Auftraggeber kann innerhalb von sieben Tagen nach der Mitteilung widersprechen; in diesem Fall erstatten wir die Teilnahmegebühr.
§ 10 Kostenlose Webinare
(1) Unsere Live-Webinare sind kostenlos. Für die Teilnahme fällt kein Entgelt an.
(2) Mit der Anmeldung oder der Teilnahme ist keinerlei Verpflichtung verbunden, ein kostenpflichtiges Angebot zu buchen, ein Gespräch zu führen oder sonst eine Leistung in Anspruch zu nehmen. Es entsteht kein Abonnement und keine Folgekostenpflicht.
(3) Wir bereiten unsere Webinare sorgfältig vor und vermitteln Inhalte, die in der Praxis anwendbar sind. Ein bestimmter Nutzen, ein bestimmter Erkenntnisgewinn oder ein bestimmtes Ergebnis wird damit nicht zugesagt. § 3 gilt entsprechend.
(4) Die Inhalte sind allgemeine Information und keine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Beratung. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage der Webinarinhalte getroffen werden, besteht nicht, soweit § 13 Absatz 1 nichts anderes vorsieht.
(5) Ein Anspruch auf Durchführung, auf einen bestimmten Termin, auf einen Platz oder auf eine bestimmte technische Verfügbarkeit besteht nicht. Wir können ein Webinar jederzeit absagen, verlegen oder die Teilnehmerzahl begrenzen. Da keine Zahlung erfolgt ist, entstehen daraus keine Ansprüche.
(6) Für die technischen Voraussetzungen auf Ihrer Seite – Internetverbindung, Endgerät, Software – sind Sie selbst verantwortlich. Zur Durchführung nutzen wir Konferenzdienste Dritter; Einzelheiten dazu stehen in unserer Datenschutzerklärung.
(7) Aufzeichnungen von Webinaren, Aufnahmen des Bildschirms sowie die Weitergabe von Zugangslinks an Dritte sind ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet.
§ 11 Individuelle Begleitung und Inhouse-Projekte
(1) Passt keines unserer offenen Formate, entwickeln wir ein individuelles Konzept. Inhalt, Dauer, Teamgröße und Vergütung werden dann ausschließlich im Einzelfall vereinbart. Eine Bindung an die auf der Website ausgewiesenen Preise besteht ausdrücklich nicht.
(2) Individuelle Begleitungen sind in der Regel auf mehrere Monate angelegt und werden von mehreren Coaches erbracht, die im Unternehmen des Auftraggebers arbeiten. Die konkrete Besetzung legen wir nach fachlicher Eignung fest und können sie im Verlauf anpassen.
(3) Der Erfolg einer solchen Begleitung setzt die aktive Mitarbeit des Auftraggebers und der betroffenen Mitarbeiter über den gesamten Zeitraum voraus. § 12 gilt daher in besonderem Maße.
(4) Termine im Rahmen einer laufenden Begleitung werden gemeinsam geplant. Für ihre Absage gilt § 7 Absatz 6.
(5) Verträge über eine laufende Begleitung können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und die gesetzlichen Kündigungsrechte, insbesondere nach § 627 BGB, bleiben unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 12 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Unsere Leistung ist auf Mitwirkung angewiesen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass
- die für die Maßnahme vorgesehenen Mitarbeiter zu den vereinbarten Terminen tatsächlich anwesend und für die vereinbarte Dauer vom Tagesgeschäft freigestellt sind,
- ein Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis benannt und erreichbar ist,
- erforderliche Unterlagen, Zahlen und Informationen rechtzeitig, vollständig und zutreffend bereitgestellt werden,
- bei Leistungen vor Ort geeignete Räume, Arbeitsplätze und die vereinbarte technische Ausstattung zur Verfügung stehen,
- der Zugang zu den Bereichen ermöglicht wird, die Gegenstand der Maßnahme sind.
(2) Die Mitwirkung ist eine vertragliche Hauptpflicht des Auftraggebers, keine bloße Obliegenheit.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gilt: Termine, die deshalb nicht oder nicht sinnvoll stattfinden können, gelten als erbracht und werden vergütet; wir geraten mit unseren Leistungen nicht in Verzug; Mehraufwand, der uns dadurch entsteht, wird nach den vereinbarten Sätzen zusätzlich vergütet. Die gesetzlichen Regelungen zum Annahmeverzug, insbesondere § 615 BGB, bleiben unberührt.
(4) Zeiten, in denen die betroffenen Mitarbeiter dem Unternehmen nicht zur Verfügung stehen, etwa durch Urlaub, Abordnung oder anderweitigen Einsatz, verlängern die vereinbarte Laufzeit nicht und mindern die Vergütung nicht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Begleitung ohne Verfügbarkeit der betroffenen Personen ihren Zweck nicht erreichen kann.
(5) Der Auftraggeber bleibt für seine unternehmerischen Entscheidungen, für die Einhaltung arbeitsrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Vorgaben gegenüber seinen Mitarbeitern und für die Umsetzung im eigenen Betrieb allein verantwortlich.
§ 13 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens auf die Höhe der für den betroffenen Auftrag vereinbarten Nettovergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, nicht zustande gekommene Geschäftsabschlüsse, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
(4) Wir haften nicht dafür, ob und in welchem Umfang die vermittelten Inhalte im Unternehmen des Auftraggebers umgesetzt werden und welches wirtschaftliche Ergebnis eine Umsetzung hat. Die Anwendung liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Trainer, Coaches und sonstiger Erfüllungsgehilfen.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist damit nicht verbunden.
(7) Ansprüche gegen uns verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht Absatz 1 betroffen ist oder gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsinformationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke des Vertrags. Die Pflicht gilt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort.
(2) In Veranstaltungen mit Teilnehmern verschiedener Unternehmen gilt: Was in der Runde besprochen wird, bleibt in der Runde. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, Angaben anderer Teilnehmer über deren Unternehmen nicht nach außen zu tragen und nicht wirtschaftlich zu verwerten.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
(4) Wir dürfen den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.
§ 15 Nutzungsrechte an Unterlagen
(1) Unterlagen, Arbeitsmaterialien, Vorlagen, Konzepte und Aufzeichnungen, die wir im Rahmen der Zusammenarbeit bereitstellen, sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur internen Nutzung im eigenen Unternehmen für eigene betriebliche Zwecke.
(3) Nicht gestattet sind ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform: die Weitergabe an Dritte, die Veröffentlichung, die Vervielfältigung über den internen Gebrauch hinaus, die Bearbeitung zu eigenen Schulungsangeboten sowie jede Verwertung, die mit unserem Angebot in Wettbewerb tritt.
(4) Mitschnitte unserer Veranstaltungen in Bild oder Ton durch Teilnehmer sind ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet.
§ 16 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Bei Präsenzveranstaltungen entstehen gelegentlich Fotos für unsere Öffentlichkeitsarbeit.
(2) Eine Veröffentlichung erfolgt nur auf Grundlage einer ausdrücklichen, freiwilligen Einwilligung der abgebildeten Person. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, auch nachträglich.
(3) Aus der Verweigerung oder dem Widerruf entstehen keine Nachteile für die Teilnahme.
§ 17 Form der Wissensvermittlung
(1) Alle entgeltlichen Leistungen nach § 2 werden entweder in Präsenz am selben Ort oder in Live-Formaten erbracht, bei denen Trainer und Teilnehmer gleichzeitig verbunden sind und die Teilnehmer jederzeit unmittelbar Rückfragen stellen können. Eine überwiegende räumliche Trennung im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes besteht dabei nicht.
(2) Aufzeichnungen, Selbstlernmodule oder Kursplattformen zum zeitversetzten Durcharbeiten sind nicht Gegenstand dieser Leistungen. Werden ausnahmsweise Unterlagen bereitgestellt, dienen sie der Begleitung der Live-Formate und ersetzen diese nicht.
(3) Ein entgeltlicher Fernlehrgang wird derzeit nicht angeboten. Sollten wir ein solches Angebot aufnehmen, gelten dafür gesonderte Bedingungen und die dafür vorgeschriebenen Verfahren.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist unser Geschäftssitz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(3) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, soweit die Leistung nicht ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen ist.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(5) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 31. August 2026
